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1. Allgemeines
Für alle Verhandlungen, Angebote, Beratungen, Vertragsabschlüsse und sonstige vertragliche Leistungen gelten unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen ausschliesslich, es sei denn es ist etwas anderes schriftlich vereinbart. Sie gelten selbst wenn sie im Einzelfall nicht beigefügt sind, und zwar auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos annehmen.

2. Angebote und Vertragsabschlüsse
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Verträge kommen erst nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch die Auslieferung der Vertragsgegenständen oder sonstige Erbringung der vereinbarten Leistungen zustande. In diesen Fällen ersetzt die Rechnung die schriftliche Auftragsbestätigung.
Der Einsatz unserer eigenen Produkte in Verkehrsmitteln (Automotive, Aerospace, Schienenfahrzeuge,u.a.) im Bereich der aktiven und passiven Sicherheit bedarf unsere schriftliche Zustimmung.

3. Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Lager Seefeld ausschliesslich Verpackung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir sind berechtigt die bestätigten Preise anzupassen an diejenigen zusätzlichen Kosten, die sich aus etwaigen in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung und Tag der Lieferung eintretenden Änderungen der Wechselkurse, Materialzuschläge, Zölle und sonstigen Fiskalbelastungen ergeben.
Wir behalten uns vor, bei einem Nettowarenwert unter € 25,- einen Mindermengenzuschlag von € 10,- zuzüglich Mehrwertsteuer zu erheben. Hiervon sind Musterlieferungen für Freigabezwecke ausgenommen. Weiterhin behalten wir uns vor, Lieferungen an Neukunden per Nachnahme durchzuführen, zusätzliche Nachnahmegebühren werden berechnet.

4. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Hiervon abweichende Vereinbarungen gelten nur in schriftlicher Form. Die Zahlung hat grundsätzlich bar oder bargeldlos durch Überweisung auf eines unserer Geschäftskonten zu erfolgen. Wechsel und Schecks werden nicht akzeptiert. Ist der Besteller mit Zahlung in Verzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. berechnet. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

5. Versand
Der Versand erfolgt auf Wunsch des Käufers oder aber nach unserem Ermessen. Die Sendungen werden von uns auf Kosten des Käufers versichert, es sei denn, etwas anderes ist schriftlich vereinbart worden. Die Gefahr geht, auch bei frachtfreier Lieferung, auf den Käufer über, sobald die Lieferung unser Lager verlassen hat.

6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises an uns vor. Die Forderungen aus der Weiterveräusserung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an uns abgetreten, unabhängig davon, ob die Veräusserung ohne oder nach Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren erfolgt. Wir nehmen diese Abtretung an. Es gilt die Abtretung der Forderung in Höhe des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware. Bei Verarbeitung mit uns nicht gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes unserer Ware zu der anderen Ware.

7. Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt erst mit völliger Klärung aller Einzelheiten und vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen. Alle von uns bestätigten oder bekanntgegebenen Lieferfristen basieren auf Informationen unserer Lieferanten. Eine mögliche dort eingetretene Lieferverzögerung verlängert automatisch die mit uns vereinbarte Lieferfrist entsprechend. Werden dadurch Lieferungen nachträglich unmöglich oder für uns unzumutbar, so sind wir berechtigt ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Käufer daraus Schadensersatzansprüche uns gegenüber geltend machen kann.
Der Besteller hat den Liefergegenstand zu den vereinbarten Terminen abzunehmen. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, die uns gegebenenfalls entstandenen Mehraufwendungen dem Besteller zu belasten. Dies gilt besonders bei Sonderanfertigungen nach Vorgaben des Bestellers, die generell nicht stornierbar sind.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Vertragspartner Starnberg. Für die vertragliche Beziehung gilt das deutsche Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
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